Antibiotika in der Praxis: Ein Audit braucht ärztliche Einordnung
Deutschland, Österreich und die Schweiz liefern unterschiedliche Surveillance-Daten. Für ein sinnvolles Verordnungsaudit zählt deshalb nicht die Rangliste, sondern der nachvollziehbare Einzelfall.
Vom Verbrauchswert zur überprüfbaren Frage
Eine steigende Verbrauchskurve kann ein Praxisteam zum Nachdenken bringen. Sie kann aber nicht entscheiden, ob eine konkrete Antibiotikaverordnung angemessen war. Für ambulante Einrichtungen ist deshalb ein klar begrenztes, ärztlich geprüftes Audit hilfreicher als eine automatische Bewertung: Welche Entscheidungen sind nachvollziehbar dokumentiert, welche Angaben fehlen, und wo lohnt sich eine gemeinsame Fallbesprechung?
Das RKI berichtete zur Welt-Antibiotikawoche im November 2025 für Deutschland einen Anstieg des Gesamtverbrauchs von 13,3 im Jahr 2023 auf 13,8 definierte Tagesdosen je 1.000 Einwohner und Tag im Jahr 2024. Diese Werte umfassen ausdrücklich ambulante und stationäre Versorgung zusammen. Sie sind kein alleiniger Praxisindikator und keine Messung unangemessener Verordnungen. Die stationären Daten werden hochgerechnet; die ambulanten Daten stammen vom WIdO. RKI: Verbrauch und Datengrundlage
26. Oktober 2026Deutschland: Antibiotikaverbrauch insgesamt
Ambulante und stationäre Humanversorgung; Messjahre 2023–2024
Drei Länder, keine gemeinsame Rangliste
Für die Schweiz nennt die Bundesplattform StAR einen Gesamtverbrauch in der Humanmedizin von 10,8 definierten Tagesdosen je 1.000 Einwohner und Tag für 2023, nach 8,6 im Jahr 2021 und 10,6 im Jahr 2019. Auch hier sind Praxen und Spitäler enthalten. Der zugrunde liegende Swiss Antibiotic Resistance Report 2024 wurde am 18. November 2024 vorgestellt: Berichtsjahr und Messjahr sind also nicht dasselbe. StAR: Schweizer Verbrauchsdaten · BAG: Veröffentlichung
Österreichs AURES 2024, erschienen 2025, verwendet für den Humanbereich sowohl Daten der Sozialversicherung als auch IQVIA-Daten. Laut Zusammenfassung entfielen 2024 nach IQVIA 65 Prozent der insgesamt 63.402 Kilogramm systemischer Antibiotika-Wirksubstanz auf den niedergelassenen Bereich. Kilogramm sind weder Verordnungen noch definierte Tagesdosen. Dieser Anteil darf deshalb nicht mit den deutschen oder schweizerischen Tagesdosenwerten zu einer Länderrangliste verrechnet werden. AURES 2024, Seite 19
Ein kleiner, sauber abgegrenzter Prüfauftrag
Unser Vorschlag für die organisatorische Umsetzung: Ein ärztlich verantwortliches Team legt zunächst eine begrenzte Patientengruppe, einen Zeitraum und eine lokale Fragestellung fest. Ein Beispiel wäre die Vollständigkeit der dokumentierten Begründung bei ausgewählten ambulanten Antibiotikaverordnungen. Das ist ein Arbeitsvorschlag, kein nachgewiesenes PRIS-Care-Produktmerkmal und kein Ersatz für nationale Leitlinien.
Vor dem Datenexport werden Einschlussregeln, notwendige Felder und Zuständigkeiten festgelegt. Zum Prüfbogen gehören beispielsweise dokumentierter Anlass, Wirkstoff, vorgesehene Dauer, relevante Befunde und die verwendete Leitlinienversion. Fehlende Angaben erhalten eine eigene Kategorie. Ein leeres Feld bedeutet zunächst „nicht dokumentiert“ und nicht automatisch „medizinisch falsch“. Die erforderliche Datennutzung und der Zugriff müssen vorab organisationsintern geklärt sein.
Die Fallprüfung bleibt bei Fachpersonen
Software kann in einem entsprechend eingerichteten Verfahren Datensätze sortieren, fehlende Felder markieren und Zählungen vorbereiten. Die klinische Beurteilung bleibt bei qualifizierten Fachpersonen, die Kontext, diagnostische Unsicherheit und begründete Abweichungen berücksichtigen. Ein auffälliger Datensatz ist eine Prüffrage, keine Therapieanweisung. Ohne Prüfung werden weder Rezepte geändert noch Patientinnen und Patienten automatisiert kontaktiert.
Eine sinnvolle Auswertung trennt Dokumentationslücken, fachlich bestätigte Verbesserungsmöglichkeiten und nachvollziehbar begründete Abweichungen. Sie hält fest, wer geprüft hat und welche Unsicherheiten verbleiben. Kleine Fallzahlen, unterschiedliche Altersgruppen und saisonale Infektionswellen begrenzen Vergleiche. Auch sinkender Verbrauch allein belegt keine bessere Versorgung; die sichere Behandlung muss im Blick bleiben.
Ein Ergebnis, das im Team besprochen werden kann
Am Ende steht kein automatisches Urteil über einzelne Verordnende. Es steht eine kurze, überprüfbare Zusammenfassung mit Nenner, Zeitraum und offenen Fragen. Das Team vereinbart eine konkrete Verbesserung, etwa eindeutigere Dokumentationsfelder, und prüft später nach denselben Regeln erneut. So wird aus nationaler Surveillance ein lokaler Lernprozess — ohne Bevölkerungsstatistik mit individueller Medizin zu verwechseln. Dieser Beitrag richtet sich an Organisationsteams und enthält keine individuelle Behandlungsempfehlung.